Medizinisches Versorgungszentrum

Seit 01.01.2004 können medizinische Versorgungszentren (MVZ) an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Kliniken können MVZ gründen und Ärzte für die ambulante Tätigkeit einstellen. Durch die MVZ eröffnen sich dem ambulanten und stationären Bereich neue Chancen für sektorübergreifende Versorgungskonzepte. Durch eine optimierte Zusammenarbeit lassen sich Doppeluntersuchungen bei Patienten vermeiden. Das schont zum einen die Patienten, ermöglicht zum anderen eine wirtschaftlichere Versorgung.